Zahlungsziel und Zahlungsbedingungen: Was auf die Rechnung gehört

Von Hami Tech·17. Oktober 2026·2 Min. Lesezeit

Das Zahlungsziel ist die Frist, bis zu der eine Rechnung bezahlt sein soll. Es gehört nicht zu den steuerlichen Pflichtangaben - eine Rechnung ohne Zahlungsziel ist also nicht falsch. Aber sie ist unklar, und Unklarheit bedeutet in der Praxis: Der Kunde zahlt, wann es ihm passt. Dieser Überblick erklärt die Begriffe und die Regeln aus dem BGB.

Die wichtigsten Begriffe

Fälligkeit
Der Zeitpunkt, ab dem du die Zahlung verlangen darfst. Ist nichts vereinbart, ist die Zahlung nach § 271 BGB sofort fällig.
Zahlungsziel
Eine vereinbarte Frist, etwa „zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum“. Sie verschiebt die Fälligkeit nach hinten.
Skonto
Ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, zum Beispiel „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto“.
Verzug
Der Kunde zahlt trotz Fälligkeit nicht. Ab dann darfst du Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen.
Verzugszinsen
Bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB).
Verzugspauschale
Zwischen Unternehmen zusätzlich 40 € pauschal für die Mahnkosten (§ 288 Abs. 5 BGB).

Wann der Kunde in Verzug gerät

Steht auf der Rechnung ein konkretes Datum („zahlbar bis 31.10.2026“), gerät der Kunde mit Ablauf dieses Tages ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei einer Frist („innerhalb von 14 Tagen“) braucht es dagegen in der Regel eine Mahnung. Unabhängig davon tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB) - bei Privatkunden allerdings nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist.

Formulierung für Privatkunden: „Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 31.10.2026. Sie kommen ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung zahlen.“

Wie lang darf ein Zahlungsziel sein?

Üblich
7, 14 oder 30 Tage. Je kürzer, desto schneller kommt das Geld - zu kurz wirkt aber unhöflich, vor allem bei größeren Firmen mit festen Zahlungsläufen.
Über 60 Tage
Zwischen Unternehmen nur wirksam, wenn es ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig ist (§ 271a BGB).
Öffentliche Auftraggeber
In der Regel 30 Tage, höchstens 60 Tage bei besonderer Vereinbarung.

Formulierungen, die funktionieren

  • „Zahlbar ohne Abzug bis zum 15.11.2026.“
  • „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.“
  • „2 % Skonto bei Zahlung bis zum 25.10.2026, danach netto bis zum 14.11.2026.“
  • „Bitte geben Sie bei der Überweisung die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an.“

Damit schneller gezahlt wird

Ein konkretes Datum ist klarer als eine Frist, weil niemand rechnen muss, und es löst den Verzug automatisch aus. Mach das Bezahlen außerdem so einfach wie möglich: IBAN, Kontoinhaber und Verwendungszweck gehören direkt unter die Summe. Im Rechnungsgenerator setzt du dafür das Fälligkeitsdatum, trägst die Bankdaten in den Zahlungsblock ein und kannst zusätzlich einen Zahlungs-QR-Code einfügen, zum Beispiel einen SEPA-QR-Code für Überweisungen.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei hohen offenen Beträgen oder wiederholten Zahlungsausfällen lohnt sich anwaltlicher Rat, bevor du ein Mahnverfahren einleitest.